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   BVerwG, 28.11.2005 - 7 B 45.05   

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https://dejure.org/2005,16423
BVerwG, 28.11.2005 - 7 B 45.05 (https://dejure.org/2005,16423)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.2005 - 7 B 45.05 (https://dejure.org/2005,16423)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 2005 - 7 B 45.05 (https://dejure.org/2005,16423)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Restitutionsansprüche hinsichtlich einer Wohnungseinrichtung und des lebenden und toten Inventars eines Landwirtschaftsbetriebes; Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz; Schädigungsbedingter Verlust einer beweglichen Sache durch rechtsstaatswidrige Verhaftung des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2006, 282
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.01.2002 - 7 C 23.01

    Entschädigungsberechtigung; bewegliche Sache; schriftlicher Beleg; Fotodokument;

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2005 - 7 B 45.05
    3 1. Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 23.01 (Buchholz 428.41 § 5a EntschG Nr. 3, S. 1) i.S. von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO abweicht.

    Überdies bezieht sich dieser sinngemäß wiedergegebene Rechtssatz, wie die Klägerin selbst einräumt, auf den Verlust einer bei der Verhaftung mitgeführten beweglichen Sache; darum geht es im vorliegenden Fall jedoch ebenso wenig wie um die von der Vermutung ebenfalls erfasste Charakterisierung der Entziehung als unlautere Machenschaft (Urteil vom 17. Januar 2002, a.a.O., S. 4).

    Das Verwaltungsgericht hat daraus in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. September 2001 BVerwG 8 C 20.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 29; Urteil vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 23.01 a.a.O.) abgeleitet, dass Zeugenaussagen oder Parteivernehmungen von Gesetzes wegen als Nachweis für die Entziehung von beweglichen Gegenständen ausscheiden.

  • BVerwG, 26.09.2001 - 8 C 20.00

    Mitnahme von Wertgegenständen durch einen Stasi-Bediensteten bei einer

    Auszug aus BVerwG, 28.11.2005 - 7 B 45.05
    Das Verwaltungsgericht hat daraus in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 26. September 2001 BVerwG 8 C 20.00 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 29; Urteil vom 17. Januar 2002 BVerwG 7 C 23.01 a.a.O.) abgeleitet, dass Zeugenaussagen oder Parteivernehmungen von Gesetzes wegen als Nachweis für die Entziehung von beweglichen Gegenständen ausscheiden.
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung

    Entscheiden sie sich für die Revision, müssen sie sich mit der festgestellten Tatsachengrundlage abfinden (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 - Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 4 - juris Rn. 17 und vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - ZOV 2006, 282 - juris Rn. 20; Bamberger, in: Wysk, VwGO, 2011, § 84 Rn. 26; Geiger, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 84 Rn. 25; Aschke, in: Gärditz, VwGO, 2013, § 84 Rn. 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 8 A 1668/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei "Unmöglichkeit" der Feststellung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 -, ZOV 2006, 282 = juris Rn. 18, sowie vom 21. Oktober 1999 - 8 B 307.99 -, Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24 = juris Rn. 2; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 196.
  • BVerwG, 29.11.2021 - 8 B 15.21

    Bewilligung von Ausgleichsleistungen als Verfolgte im Sinne des Beruflichen

    Eine fehlerhafte Beurteilung verwaltungsverfahrensrechtlicher Fragen durch das Verwaltungsgericht stellt vielmehr einen Fehler bei der Anwendung des maßgeblichen materiellen Rechts dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 7 B 70.05 - ZOV 2006, 282 - juris Rn. 16), der nicht zur Zulassung der Revision wegen eines Verfahrensmangels führen kann.
  • VG Frankfurt/Oder, 31.10.2007 - 4 K 1315/02

    Vermögensrechtliche Entschädigung für den Verlust einer Zahnarztpraxis bei

    Dieser Nachweis kann auch nicht durch Zeugenaussagen ersetzt werden (BVerwG, Beschluss vom 28. November 2005 - 7 B 45/05 -, ZOV 2006, 282).
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